Die Gaststättenerlaubniss ( Konzession)
Zu erbringende Nachweise für den Erhalt einer Gaststättenerlaubniss ?
Eine Konzession wird ausschließlich auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller die persönliche Zuverlässigkeit besitzt, fachlich geeignet ist und bestimmte objektbezogene Voraussetzungen erfüllt sind.
Die persönliche Zuverlässigkeit ist folgend nachzuweisen:
- polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt )
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (dass keine Steuerschulden bestehen)
Die fachliche Eignung ist folgend nachzuweisen:
- Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften
- abgeschlossene Berufsausbildung im Gast und Nahrungsmittelgewerbe (Bsp.: Koch, Restaurantfachmann, Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandel)
- Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die nicht älter sein darf als 3 Monate beim Gesundheitsamt.
Die objektbezogenen Voraussetzungen sind folgend nachzuweisen:
- Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag über die Räumlichkeiten
- Nachweis, dass die Räumlichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe entsprechend den landesrechtlichen Gaststättenbauverordnungen nutzungsfähig sind (Bauzeichnungen, Grundrisse der Räume inklusive Sanitärräume).
Im Außenbereich sind entsprechend der kommunalen Stellplatzsatzung ausreichend gekennzeichnete Stellplätze bereit zu halten. Ferner sind erforderlich ein Namensschild mit Angabe des Familiennamens und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (§ 15a Absatz 1 GewO).
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